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Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit?
#3
Goffini-Kakadu schrieb:Nun aber mein eigentliches Problem: meine zuständige Amtstierärztin... Bei einer Kontrolle stellte sie "ganz entsetzt" fest, daß sich die Vögel rupfen. Sie verlangt nun von mir, die Vögel in getrennten Räumen zu halten, weil es für auf den Menschen geprägte Tiere übermäßigen Stress bedeuten würde, sie zusammen zu halten. Könnte/würde ich das nicht realisieren, würde sie die Vögel wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmen! Ähm.... ??? Hat sie tatsächlich recht?
Herzlich WillkommenWillkommen,
es sind schon sehr viele Infos hier im Forum, doch jeder Fall ist auch einzigartig und nicht immer auf Andere zu übertragen. Das leidige Problem der Handaufzuchten kennt wohl mitlerweile fast jeder, der sich mit Kakadus beschäftigt. Die Aussage dieser Dame entsetzt mich jedoch ein wenig. Woraus hätte sie denn auf einen übermäßigen Streß für beide Vögel schließen können? Wenn ich Dich recht verstanden habe, hälst Du die Vögel bereits seit mehreren Jahren zusammen und beide sind Rupfer. Was nicht weiter verwundert, da Kakadus im Allgemeinen sehr zur Nachahmung neigen und sich auch gern "Unarten" von Artgenossen abschauen.(Leider!!) Doch beide leben Deiner Aussage nach offensichtlich sehr harmonisch mit dieser "Unart". Wo also sieht die Dame hier einen Streßfaktor? Ist Einzelhaft weniger stressend für ein Schwarmtier?? Es gibt durchaus Fälle, wo ein Vogel nicht mehr in der Lage ist, einen anderen Vogel als Artgenossen zu akzeptieren. Sie zeigen dies auch sehr deutlich durch entweder sehr ängstliches oder überaggressives Verhalten. Beides trifft jedoch auf Deine Tiere nicht zu ?! Eine Beschlagnahmung von Papageien erfolgt in der Regel in Anlehnung an Mindesthaltungsvorschriften und liegt zum Teil im Ermessensspielraum des zuständigen Amtstierarztes. Doch keine Angst, Du kannst Dich an den Amtsleiter Deiner Umweltbehörde wenden und um Prüfung bitten. Die Behörde ist in den meisten Fällen nicht an einer Beschlagnahmung im Sinne der Wegnahme interessiert, wenn die Haltung artgerecht erfolgt. Denn auch Amtsärzte sind nur Menschen und folgen eben manchmal ihren eigenen emotionalen Ansichten. Gegen diese kannst Du aber einige wichtige Haltungsdetails vorweisen und diese verlangen u.a. bei artgerechter Haltung auch die Berücksichtigung
, das Papageien keine Einzeltiere sind und ein Artgenosse eine optimalere Gesellschaft darstellt, als Einzelhaft. Wie Du auch schon selbst schreibst, war es ein langer Weg bis zur Vergesellschaftung und somit hast Du eigentlich alle Auflagen an die artgerechte Unterbringung von Papageien erfüllt. Ich habe jetzt leider nicht im Blick, wo Du wohnst. Territorial sind die Entscheidungen der zuständigen Behörde leider nicht immer gleich, doch ein Gespräch mit den zuständigen MA lohnt auf jeden Fall.
Liebe Grüße Regina
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RE: Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit? - von jerry - 12.03.2008, 17:41

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