26.01.2009, 19:16
So, ich habe mal nachgefragt bei meinem Amt und das steht übrigens auch immer in den Hinweisen zur Tierbestandsmeldung, müsstest Du also eigentlich auch in Deinen Unterlagen haben 
Zu den gewerbsmäßigen meinte sie, dass sie darüber ggf. Vereinbarungen trifft, sie haben aber eine deutlich kürzere Frist als Privatpersonen/Hobbyzüchter.

Zitat:Wann ist eine Meldung abzugeben?
Unverzüglich nach Beginn der Haltung. Änderungen im Tierbestand können dann gesammelt werden und jeweils zum 01.03. und 01.09. eines Jahres mitgeteilt werden. Gewerbsmäßige Züchter melden dagegen unverzüglich. Sind keine Änderungen eingetreten, muss auch keine Meldung abgegeben werden.
Zu den gewerbsmäßigen meinte sie, dass sie darüber ggf. Vereinbarungen trifft, sie haben aber eine deutlich kürzere Frist als Privatpersonen/Hobbyzüchter.