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Rechtslage
#5
Nee Triton, das Vermarktungsverbot ist schon eindeutig. Wenn der Verkäufer davon befreit ist und das Tier ordnugnsgemäß gemeldet und gekennzeichnet ist, darf es verkauft werden. Ordentlichen präzisen Kaufvertrag, die Begleitpapiere, der Verkäufer meldet ab, der Käufer meldet an, und fertig.

Problem ist nur, dass wohl manche Behörden für WAI-Tiere dem neuen Halter noch besondere Auflagen machen, das hat nichts mehr mit dem Status zu tun, sondern liegt im Ermessenspielraum der Behörde.

Ein Beispiel: wenn die Naturschutzbehörde die Regelungen überhart auslegen würde, bräuchten wir sogar für den Transport zum Tierarzt eine Transportgenehmigung. Natürlich macht sowas keine Behörde, aber es wäre theoretisch möglich.

Und ein guter Kontakt zur Behörde schadet nicht.
g,
hein

traue niemals einem Raptor :-)
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Rechtslage - von triton - 15.08.2006, 08:10
RE: Rechtslage - von Gitti - 15.08.2006, 19:06
RE: Rechtslage - von Hein - 16.08.2006, 06:40
RE: Rechtslage - von triton - 16.08.2006, 07:49
RE: Rechtslage - von Hein - 16.08.2006, 09:37

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