20.09.2010, 10:07
(19.09.2010, 23:54 )Uhu schrieb: Aus meiner Sicht gilt es, abzuwägen:
1. Im Interesse der Kakadus (die durch eine evtl. drohende Beschlagnahmung in eine andere Haltung verbracht werden könnten).
Gegenfrage: Ist es im Interesse des Kakadus, wenn durch einen Zufall (Nachbarbeschwerde oder ähnliches) erst (möglicherweise viel) später seine Existenz behördlich bekannt wird und die genannten Konsequenzen eben später eintreten?
(19.09.2010, 23:54 )Uhu schrieb: 2. Im Interesse der derzeitigen Halter, deren Familiemitglied (=Kakadu) die Beschlagnahmung und ggf. anderweitige Verbringung droht (von Amts wegen).
siehe oben, brauchst nur das Wort Kakadu gegen das Wort Halter auszutauschen.
(19.09.2010, 23:54 )Uhu schrieb: 3. Im Interesse der seriösen Züchter, die sich an alle Rechtsvorschriften und Auflagen halten und solche "Herkunftsnachweise" nie ausstellen würden.
Klar, wenn dadurch ein "schwarzes Schaf" aufgedeckt wird und möglicherweise gehindert wird, so weiter zu machen.
(19.09.2010, 23:54 )Uhu schrieb: 4. Im Interesse all derer, die für alle Papageien "ohne Kennzeichnung" einen legalen, individuell betreuten Platz in Privathaltung suchen.
Saure Äpfel sind dazu da, rein zu beißen.
Warum auch immer man so einen Vogel hat, man muss sich einfach über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein.
Je länger das dauert, bis es auffliegt, desto mehr haben sich Mensch und Tier aneinander gewöhnt und umso unangenehmer würde eine mögliche Trennung.
Außerdem gebe ich zu bedenken, daß es einfacher ist, den u.U. beschlagnahmten Vogel behalten zu dürfen, wenn man sich selbst an die zuständige Behörde wendet und um Hilfe bittet, als wenn man durch einen Zufall "entdeckt" wird und die Mitarbeiter/innen der zuständigen Behörde eben von einer Vertuschung ausgehen.
Fazit: ich persönlich würde sofort mit dem dubiosen Herkunftsnachweis und kompletter Story zur ULB dackeln.
Grüssle aus dem Pott
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)
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