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#11
Blinzeln 
DasEtwas schrieb:mir taten die ohren davon weh. habe es aber ausgehalten! und es wäre für mich kein grund ein tier wegzugeben,

Ohne Dir jegliche Illusion zu nehmen....
Auf engstem Raum, z.B. einer Mietwohnung und das den lieben langen Tag (Du hast es jetzt nur kurz und 1x erlebt)kann durchaus an den Nerven zehren und einen Vogelhalter dazu veranlassen das Tier abzugeben.
Viele Grüße Heike
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#12
ok, an die mietwohnung hab ich nicht gedacht *g*

da habe ich heir auch noch relativ viel glück wo ich jetzt wohne. erdgeschoss eines einfamilienhauses. gibt nur noch einen mieter oben. da kann man sich vermutlich eher einigen.

es stimmt. die tiere haben öfter geschrien. wobei sie sich gegenseitig angestachelt haben. hab mir desswegen auch pie mal daumen ausgerechnet, dass pro vogel 30 minuten schreien auf jeden fall drinn sind (egal welche papageienart) bei zwei sinds 60 minuten. wobei die tiere vielleicht auch drei tage mal nicht schreien dann aber dafür 3 stunden usw.
ich glaube rechtlich war es so, dass pro person ein vogel geduldet werden muss...hab nämlich gehört, dass sonst bei zwei tieren ein tier rechtlich gesehen weggegeben werden muss....oder man umziehen muss usw.

aber genaues muss ich noch sehen. wie gesagt....kiki hat mir beigebracht, dass ich mir vorher nochmal ein ordendliches buch über amazonen hole, alles vororganisiere und am besten, vorher nochmal mit den mietern oben oder der vermieterin rede.

Gruß DasEtwas
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#13
DasEtwas schrieb:ok, an die mietwohnung hab ich nicht gedacht *g*
ich glaube rechtlich war es so, dass pro person ein vogel geduldet werden muss...hab nämlich gehört, dass sonst bei zwei tieren ein tier rechtlich gesehen weggegeben werden muss....oder man umziehen muss usw.
Nein. Rechtlich ist es so, daß zwar ein generalklauselartiges Haustierverbot in Mietverträgen unwirksam ist, solange nicht störende kleine Tierarten gehalten werden (Kanarienvögel, Wellensittiche, Prachtfinken, Goldhamster, Meerschweinchen etc.).Ob ein Tier, ein Paar oder mehrere (solange keine Zucht betrieben wird), ist dagegen egal. Entscheidend ist, ob von der Tierart Belästigungen oder Störungen für andere ausgehen können.
Die Haltung eines Papageis (nicht nur eines Paares) kann der Vermieter immer untersagen, wenn störender Lärm von dem Tier ausgeht - es sei denn, das ist im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt. Aber auch Eigentümer von Wohnungen oder Häusern sind nicht sicher: Nachbarn können auf Unterlassung klagen, wenn unzumutbarer und "nicht ortsüblicher" Lärm von Tieren ausgeht. Nach der bisherigen Rechtsprechung haben Papageienhalter sehr schlechte Karten. man tut also gut daran, sich mit Vermieter/Nachbarn gut zu stellen und es nicht auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, bei der der Papageienhalter fast sicher sein kann, den Kürzeren zu ziehen.
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
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