10.09.2006, 18:26
Inge schrieb:Es ist wirklich unfassbar - ist das nicht strafbar?Grundsätzlich ist das Verbreiten von Fehlinformationen nicht strafbar, sonst säßen 2/3 aller Internetuser im Knast.
Allenfalls - wenn jemand aufgrund dieser Fehlinformationen gerade bei Kölle-Zoo einen Kakadu kauft und später geltend macht, ohne diese gezielt falsche Information (=Täuschung) und den täuschungsbedingten Irrtum hätte er die für ihn nachteilige Vermögensverfügung (Kauf des Kakadus bei Zoo-Kölle) nicht vorgenommen, dann könnte es Betrug sein. Aber da die "innere Tatseite" (Vorsatz) nachzuweisen, dürfte fast unmöglich sein. Wenn das so einfach ginge, wären die Knäste überfüllt mit Mitarbeitern der Werbewirtschaft...
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
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