11.08.2013, 17:30
Hi,
egal ob eine Nachzucht ungewollt ist oder nicht, eine Genehmigung und Kennzeichnung muss in jedem Fall vorliegen.
Natürlich mögen in der Schweiz etwas andere Gesetzesregelungen vorliegen bzw. es anders gehandhabt werden.
Ich kenne mich mit deren Gesetzen nicht so aus, denke aber das im Falle des OH-Kakadus gleiche Regelungen gelten, das es sich um ein internationales Abkommen handelt.
Würdest Du so einen Vogel ohne jegliche Kennzeichnung und Papiere in Deutschland einführen, so würde das Tier beschlagnahmt und evtl. Dir noch ein Bußgeld auferlegt.
Das ist von der jeweiligen Behörde abhängig.
Ich weiß nicht, wie Deine Behörde "tickt", aber nicht immer ist eine Entfernung des Ringes so einfach hinnehmbar. Hierfür muss/sollte eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und das Setzen eines Chips sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.
Nur so ist gewährleistet bzw. kann nachgewiesen werden, das es sich um einen lVogel mit legaler Abstammung handelt.
Grundsätzlich sollte niemals ein Vogel erworben werden, bei dem Kennzeichnung und/oder Nachweis (Cites o. Herkunftsnachweis) fehlt. Egal ob Anhang "A" oder "B".
egal ob eine Nachzucht ungewollt ist oder nicht, eine Genehmigung und Kennzeichnung muss in jedem Fall vorliegen.

Natürlich mögen in der Schweiz etwas andere Gesetzesregelungen vorliegen bzw. es anders gehandhabt werden.
Ich kenne mich mit deren Gesetzen nicht so aus, denke aber das im Falle des OH-Kakadus gleiche Regelungen gelten, das es sich um ein internationales Abkommen handelt.
Würdest Du so einen Vogel ohne jegliche Kennzeichnung und Papiere in Deutschland einführen, so würde das Tier beschlagnahmt und evtl. Dir noch ein Bußgeld auferlegt.
Das ist von der jeweiligen Behörde abhängig.
Ich weiß nicht, wie Deine Behörde "tickt", aber nicht immer ist eine Entfernung des Ringes so einfach hinnehmbar. Hierfür muss/sollte eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und das Setzen eines Chips sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.
Nur so ist gewährleistet bzw. kann nachgewiesen werden, das es sich um einen lVogel mit legaler Abstammung handelt.
Grundsätzlich sollte niemals ein Vogel erworben werden, bei dem Kennzeichnung und/oder Nachweis (Cites o. Herkunftsnachweis) fehlt. Egal ob Anhang "A" oder "B".

Viele Grüße Heike