05.02.2009, 00:19
Britta schrieb:Hat Jemand eine Idee?
Ja, eine Möglichkeit wäre noch eine Erbschaft unter Auflagen....Eine jüngere papageienkundige Vertrauensperson erbt das Haus unter der Auflage, wie bisher für die Papageien zu sorgen...
Überwachung durch einen Testamentsvollstrecker. Typische Juristenidee, ich weiß...
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
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