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Enteignung
#9
Hallo,

ein kompliziertes Thema!
(10.07.2011, 09:47 )NoelleRo schrieb: Enteignung von Tieren werden duch Polizei/Tierschutz/Behörden
vollzogen und durchgeführt. Mein Kakadu Bandit wurde der Ex Besitzerin auch enteignet. Er lebte da auch verwahrlost.

Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist. In Deutschland können die zuständigen Behörden nur dann beschlagnahmen (also letztendlich enteignen), wenn z. B. bei schlechter Haltung ("verwahrlost") Frist zur Nachbesserung gegeben wurde und diese nicht eingehalten wird.
Wenn Behörden dann tatsächlich Papageien beschlagnahmen (also eine Rechtsgrundlage bestünde), müssten die Behörden auch zumindest eine "Idee" haben, wo sie mit den beschlagnahmten Tieren hin sollen. Kein Amtsveterinär möchte vermutlich sein Büro mit zig beschlagnahmten Papageien teilen - zumal diese Haltung ja auch nicht tiergerecht wäre heimlichlach
In dem hier geschilderten Fall besteht diese Rechtsgrundlage nach erstem Augenschein nicht, da der Kakadu ja zunächst nur wegen des Babys abgegeben wurde und in zwei Jahren zurückkehren soll - da kann man nicht mit "Verwahrlosung" argumentieren.

(10.07.2011, 15:09 )Resa schrieb: der kakadu ist 29 jahre alt!

An dieser Stelle wäre es wichtig zu wissen, um welchen Kakadu es sich handelt. Die Unterschutzstellung (Anhang A oder B) zu bestimmten Zeiten ist unterschiedlich geregelt. Das bedeutet, dass z.B. ein Papagei, der heute zu den Anhang-A-Tieren gehört, in früheren Jahren nicht unter diesen gelistet wurde. Daher sind das Jahr des Erwerbs und der damalige Schutzstatus von Bedeutung.
Nimm als Beispiel den Molukkenkakadu, der wurde am 6.6.1981 zum ersten Mal gelistet, wurde erst ab 1.1.87 nach dem BNatSchG besonders geschützt und hat den Höchstschutz seit 18.01.1990 Daher ist es wichtig zu wissen, um welchen Kakadu (ohne Papiere und ohne Ring) es überhaupt geht!

Das Artenschutzrecht in Deutschland hat - wie jede Verordnung - bestimmte Durchführungsbestimmungen: Bei so alten Papageien kann evtl. mit "Vorerwerb" (falls beweisbar) argumentiert werden.

(10.07.2011, 17:24 )Pico schrieb: Ich frage mich allerdings wie die Auffangstation den Vogel bei der Behörde melden konnte, wenn keine Papiere vorliegen ???
Oder trägt der Vogel einen Ring oder einen Chip?

Jeder kann einen Vogel bei der zuständigen Behörde melden, auch wenn dieser keinen Ring / Chip trägt und keine Papiere vorliegen. Dazu muss man nicht "Auffangstation" sein. Man geht zur Behörde, schildert den Sachverhalt (seit wann man den Vogel hat, woher, ob er evtl. zugeflogen ist usw. ....) Dann wird der zuständige Beamte aufgrund der derzeit jeweils geltenden Rechtslage klären, ob der Papagei ggf. zu beschlagnahmen ist.

(10.07.2011, 17:24 )Pico schrieb: Zudem gehört der Vogel nach einer Beschlagnahmung der Behörde und darf nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden.

Ja, er gehört der Behörde, die daran interessiert ist, dass sich Büros nicht zu überquellenden Vogelzimmern entwickeln Mauer Daher gibt es die Möglichkeit, dass die Behörde den Papagei zunächst beschlagnahmt und dann ganz offiziell "zur weiteren Haltung" überlässt, wenn die Haltungsbedingungen in Ordnung sind!

Vielen Papageien und deren menschlichen Mitbewohnern wäre - aus meiner Sicht - in Deutschland mehr damit geholfen, wenn sie sich vertrauensvoll an die zuständige Behörde wenden würden, statt Angst zu haben vor Beschlagnahmung oder "Enteignung". Papageien können legalisiert werden - und sei es durch eine Beschlagnahmung. Manche dürfen danach ganz offiziell in der individuell betreuten Privathaltung bleiben.

So viel zum "Rechtlichen". Ob man einem 29 Jahre alten Kakadu einen Gefallen mit einer artgleichen gegengeschlechtlichen Vergesellschaftung tut (die Realisierung eines solchen Vorhabens ist an der Realität schon häufig gescheitert) - darüber ließe sich vortrefflich diskutieren. Aber das gehört nicht in dieses Thema. Ob man einen Kakadu über den Weg "Enteignung" einziehen lässt oder sich ganz normal zwei (artgleiche gegengeschlechtliche) kauft - auch das wäre wieder ein anderes Thema!

Viele Grüße
Susanne

P.S. Zuständig für dich wäre : dieses Landratsamt (klick mal, das ist ein Link!), aber ich weiß ja nicht, wo die "Tierauffangstation" ist bzw. die Eigentümer des Kakadus wohnen.
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Enteignung - von Resa - 09.07.2011, 20:58
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