15.08.2013, 09:09
Hi,
da bringst Du wohl etwas durcheinander.
Was die Kennzeichnung und Meldung von Papageien/Kakadus betrifft, so hat sich da in den letzten Jahren nichts geändert.
Änderung gab es all den Jahren nur mit den sogenannten Anhängen; d.h. Vögel die in früheren Jahren unter Anhang "B" gelistet waren, sind mitunter in den Anhang "A" aufgelistet worden.
Heißt mit anderen Worten: "Vom Austerben bedroht".
Die Cites für die sogenannten Anhang "A" Vögel war früher ebenso "blau" wie die der anderen Anhänge. Seit ein paar Jahren ist sie nun "gelb", wo explizit das Vermarktungsverbot aufgehoben wird.
Das gilt aber nur für Nachzuchten und für ehemalige Importvögel, wo lückenlos die Herkunft nachgewiesen werden kann.
Ist dieser Hinweis auf der Cites nicht angekreuzt bzw. verweigert die Behörde dies, so darf der Vogel weder veräußert werden, noch darf mit ihm gezüchtet werden.
Was neu ist und was Du wahrscheinlich meinst, ist die Abschaffung der Psittakoseverordnung.
Das hat nichts mit der Meldung und Registrierung der Vögel zu tun.
Mit Aufhebung der Psittakoseverordung fällt -leider- die Zuchtgenehmigung weg.
Psittakose ist immer noch meldepflichtig
Maßnahmen die früher durchgeführt wurden, fallen weg.
Die Meldung erfolgt beim Amt, wird aber anonym bearbeitet. Da geht es um Statisken. So zumindest handhabt es mein Veterinäramt.
Wegfall der Zuchtgenehmigung heißt aber nicht Wegfall der Handelsgenehmigung.
Wer im großen Stil nachzüchtet und die Jungen verkauft muss eine Handelsnehmigung beantragen.
Ab wann die Handelsnehmigung notwendig ist, auch das entscheidet das zuständige Amt bzw. die Behörde.
Das nur am Rande.
Nichts desto trotz gelten weiterhin und z.T. sogar noch verschärft die Vorschriften und gesetzlichen Regelungen für Kennzeichnung und Meldepflicht.
da bringst Du wohl etwas durcheinander.

Was die Kennzeichnung und Meldung von Papageien/Kakadus betrifft, so hat sich da in den letzten Jahren nichts geändert.
Änderung gab es all den Jahren nur mit den sogenannten Anhängen; d.h. Vögel die in früheren Jahren unter Anhang "B" gelistet waren, sind mitunter in den Anhang "A" aufgelistet worden.
Heißt mit anderen Worten: "Vom Austerben bedroht".
Die Cites für die sogenannten Anhang "A" Vögel war früher ebenso "blau" wie die der anderen Anhänge. Seit ein paar Jahren ist sie nun "gelb", wo explizit das Vermarktungsverbot aufgehoben wird.
Das gilt aber nur für Nachzuchten und für ehemalige Importvögel, wo lückenlos die Herkunft nachgewiesen werden kann.
Ist dieser Hinweis auf der Cites nicht angekreuzt bzw. verweigert die Behörde dies, so darf der Vogel weder veräußert werden, noch darf mit ihm gezüchtet werden.
Was neu ist und was Du wahrscheinlich meinst, ist die Abschaffung der Psittakoseverordnung.
Das hat nichts mit der Meldung und Registrierung der Vögel zu tun.
Mit Aufhebung der Psittakoseverordung fällt -leider- die Zuchtgenehmigung weg.
Psittakose ist immer noch meldepflichtig
Maßnahmen die früher durchgeführt wurden, fallen weg.
Die Meldung erfolgt beim Amt, wird aber anonym bearbeitet. Da geht es um Statisken. So zumindest handhabt es mein Veterinäramt.
Wegfall der Zuchtgenehmigung heißt aber nicht Wegfall der Handelsgenehmigung.
Wer im großen Stil nachzüchtet und die Jungen verkauft muss eine Handelsnehmigung beantragen.
Ab wann die Handelsnehmigung notwendig ist, auch das entscheidet das zuständige Amt bzw. die Behörde.
Das nur am Rande.

Nichts desto trotz gelten weiterhin und z.T. sogar noch verschärft die Vorschriften und gesetzlichen Regelungen für Kennzeichnung und Meldepflicht.

Viele Grüße Heike