11.04.2008, 08:44
Molukke schrieb:Liebe Nicole!
Ich kann Alfreds Aussage bestätigen: Das Ordnungsamt ist nicht dazu befugt. ...
Huhu,
das kommt leider auf die jeweilige Verwaltungsorganisation der Gemeinde/des Landes an.
Hier ist die untere Landschaftsbehörde dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung angegliedert und somit zuständig für Artenschutzgeschichten.
Wobei die Beschlagnahme eines Vogels natürlich nicht aufgrund seines Schreiens erfolgt, dieses Problem ist wiederum privatrechtlich zwischen den Parteien, also Halter gegen den, der sich gestört fühlt ("Gestörter" wollte ich jetzt hier nicht schreien

Grüssle aus Essen
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)