05.06.2009, 17:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2009, 17:27 von Thomas B.-Tierheilpraktiker.)
Hallo Coco,
ich würde nicht so ohne weiteres unterschreiben, daß Du betrogen worden bist. Zu Deinen Fragen:
Für einen Weißhaubenkakakdu benötigt man, da (noch) Anhang-II-Vogel, nach der gegenwärtigen Rechtslage tatsächlich keine Cites-Bescheinigung mehr (die ggw. nur Anhang-I-Vögel benötigen), sondern es reicht ein Herkunftsnachweis. Du mußt den Vogel aber unbedingt bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden.
Der Graue Star (Katarakt) ist die häufigste Erblindungsursache, wobei es sich in 90 Prozent der Fälle - aber nicht immer! - um eine sogenannte Alterskatarakt handelt. Alt ist aber ein Weißhaubenkakadu auch mit 15 Jahren noch nicht, da ist er im allerbesten Alter, denn diese Art kann 50 bis 80 Jahre alt werden. Was Dir der "Experte" gesagt hat, ist also so nicht richtig. Das genaue Alter kann man nicht feststellen, außer bei Nachzuchten über den Ring.
Selten, aber nicht unmöglich kann ein grauer Star auch nach Augenverletzungen oder Strahleneinwirkung, als Medikamentennebenwirkung, bei Diabetes mellitus oder angeboren nach einer vorgeburtlichen Infektion entstehen.
Ich empfehle Dir, den "Vogelaugenexperten" Prof. Dr. Körbel in der Vogelklinik in Oberschleißheim der Ludwig-Maximilians-Universität München zu konsultieren. Falls der wider Erwarten nicht weiterhelfen kann, kannst Du Dich gerne auch noch einmal direkt an mich wenden, denn man kann eine Katarakt (grauen Star) auch homöopathisch behandeln.
LG
Thomas
P.S.: Du solltest den Hahn sobald wie möglich verpaaren, aber auf keinen Fall mit einem noch nicht geschlechtsreifen Weibchen. Einzelhaltung von Kakadus ist nicht artgerecht.
Und da Du ein Kakaduneuling bist, hier noch eine dringende Lektüreempfehlung: http://www.radikal-kakadu.de.vu/
ich würde nicht so ohne weiteres unterschreiben, daß Du betrogen worden bist. Zu Deinen Fragen:
Für einen Weißhaubenkakakdu benötigt man, da (noch) Anhang-II-Vogel, nach der gegenwärtigen Rechtslage tatsächlich keine Cites-Bescheinigung mehr (die ggw. nur Anhang-I-Vögel benötigen), sondern es reicht ein Herkunftsnachweis. Du mußt den Vogel aber unbedingt bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden.
Der Graue Star (Katarakt) ist die häufigste Erblindungsursache, wobei es sich in 90 Prozent der Fälle - aber nicht immer! - um eine sogenannte Alterskatarakt handelt. Alt ist aber ein Weißhaubenkakadu auch mit 15 Jahren noch nicht, da ist er im allerbesten Alter, denn diese Art kann 50 bis 80 Jahre alt werden. Was Dir der "Experte" gesagt hat, ist also so nicht richtig. Das genaue Alter kann man nicht feststellen, außer bei Nachzuchten über den Ring.
Selten, aber nicht unmöglich kann ein grauer Star auch nach Augenverletzungen oder Strahleneinwirkung, als Medikamentennebenwirkung, bei Diabetes mellitus oder angeboren nach einer vorgeburtlichen Infektion entstehen.
Ich empfehle Dir, den "Vogelaugenexperten" Prof. Dr. Körbel in der Vogelklinik in Oberschleißheim der Ludwig-Maximilians-Universität München zu konsultieren. Falls der wider Erwarten nicht weiterhelfen kann, kannst Du Dich gerne auch noch einmal direkt an mich wenden, denn man kann eine Katarakt (grauen Star) auch homöopathisch behandeln.
LG
Thomas
P.S.: Du solltest den Hahn sobald wie möglich verpaaren, aber auf keinen Fall mit einem noch nicht geschlechtsreifen Weibchen. Einzelhaltung von Kakadus ist nicht artgerecht.
Und da Du ein Kakaduneuling bist, hier noch eine dringende Lektüreempfehlung: http://www.radikal-kakadu.de.vu/
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
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