11.04.2006, 22:25
Hallo Daniela,
LG
Thomas
Kakadua schrieb:... und was wir vereinbaren werden ( eben die Pflegschaft, eine evtl. Übernahme bzw. eine Rückgabe bei Nichtverstehen)Das kann man so oder so regeln. Wichtig ist nur, daß es geregelt wird, und zwar schriftlich. Sonst gibt es später immer Streit. Wenn Du Hilfe brauchst, sag Bescheid. Ich habe schon mehrere solcher Verträge entworfen und auch schon Vorträge dazu gehalten. Es gibt ja noch viel mehr zu regeln: Verpaarung, wem steht evtl. Nachwuchs zu, wer haftet i.S.d Tierhalterhaftpflicht nach § 834 BGB usw. usf.
Wer kommt bei einer Pflegschaft für evtl. entstehende TIerarztkosten auf? Eigentlich ja der Besitzer, sprich die Frau?? ...
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
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