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Vielleicht wisst Ihr was...
#21
Du, ich möchte jetzt nichts Falsches sagen, ich kann mich nicht mehr genau erinnern, entweder 2500 oder 3500. Auf jeden Fall fand ich es verdammt teuer, insbesondere wenn es in kurzer Zeit gelaufen sein könnte wie mir gesagt wurde, fühlte ich mich nicht so sicher ob das Resultat das Geld wert wäre.

Ich weiss nicht wieviel du schon über diesen 30 jährigen Hahn weisst aber wenn du glaubst er könnte der Richtige sein, sieh ihn dir doch an. Mir wurde gesagt dass es wichtig ist wie DU für das Tier empfindest, da du ja auch mit ihm klarkommen musst, nicht nur Agathe.

Mit lieben Grüssen
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#22
Die sitzt halt in der Schweiz.
Werde mal anfragen ob ich über ein Wochenende vorbeifahren kann.

Habe noch ein inserat über einen 4-jährigen nicht-zahmen Naturbrut Vogel. Anbei der Link zur Anzeige:
http://www.tier-inserate.ch/Vogelmarkt/O...91362.aspx

Habe aber nochmal ne Frage:
Hat ein jahrelang allein gehaltener Vogel nicht vielleicht ein größeres Aggressionspotenzial?
Wäre nicht ein "normaler", nicht-zahmer mit 4 Jahren besser, da er kein Interesse an mir hätte und somit Agathe nicht eifersüchtig würde. Weiter ist ein solcher Vogel vielleicht auch toleranter mit ihr? Aber der ist dann ja auch noch nicht wirklich erwachsen, oder?!

Grüße!
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#23
Die Vögel sind lt. Anzeige nicht beringt!
Zudem handelt es sich um Vögel des Anhang "A", wofür eine Vermarktungsgenehmigung (gelbe Cites) vorliegen muß!

Die Vögel müssen geschlossen beringt sein, was nun nicht mehr möglich ist.
Ob "nur" ein Chip anerkannt wird, sollte im Vorfeld mit der Behörde abgeklärt sein.
Die Kennzeichnung muss immer noch so angebracht sein, das sie für Jedermann -ohne Hilfsmittel (Lesegerät)- erkennbar ist.

Ich persönlich habe bislang nur einmal erlebt das eine bislang einzeln gehaltene Henne aggressiv gegenüber einem Hahn geworden ist.

Kommt nicht so häufig vor, wie bei einzeln gehaltenen Hähnen.
Viele Grüße Heike
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#24
Ich frage mich ob ein nicht zahmer Vogel die richtige Wahl ist. Ich persönlich denke dass er händelbar sein muss. Aber ich bin kein Experte, es ist aus dem Bauchgefühl heraus.

Mit lieben Grüssen.
Karin
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#25
hi pico!

du schreibst etwas echauffiert und ch dachte, ich frag nochmal nach.
Kann doch sein, dass es ne ungewollte nachzucht is, oder?!
(ist hier kein angriff, ich frag nur) dann hätte der verkäufer aber wohl trotzdem so eine genehmigung beantragen müssen, hm?!
sagt das denn trotzdem soviel über die vögel als solche aus?

muss sagen, dass wir bei unserer agathe den ring haben entfernen lassen, da er blöd saß und den fuß aufgescheuert hat.
dabei fällt mir ein: sollte ich sie dann chippen lassen?! Wenn wir zb in urlaub fahren mit ihr...!?

werd auf jeden fall bei den anderen inseraten drauf achten! :D
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#26
Hi,

egal ob eine Nachzucht ungewollt ist oder nicht, eine Genehmigung und Kennzeichnung muss in jedem Fall vorliegen. Zwink

Natürlich mögen in der Schweiz etwas andere Gesetzesregelungen vorliegen bzw. es anders gehandhabt werden.
Ich kenne mich mit deren Gesetzen nicht so aus, denke aber das im Falle des OH-Kakadus gleiche Regelungen gelten, das es sich um ein internationales Abkommen handelt.

Würdest Du so einen Vogel ohne jegliche Kennzeichnung und Papiere in Deutschland einführen, so würde das Tier beschlagnahmt und evtl. Dir noch ein Bußgeld auferlegt.
Das ist von der jeweiligen Behörde abhängig.

Ich weiß nicht, wie Deine Behörde "tickt", aber nicht immer ist eine Entfernung des Ringes so einfach hinnehmbar. Hierfür muss/sollte eine ärztliche Bescheinigung vorliegen und das Setzen eines Chips sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.
Nur so ist gewährleistet bzw. kann nachgewiesen werden, das es sich um einen lVogel mit legaler Abstammung handelt.

Grundsätzlich sollte niemals ein Vogel erworben werden, bei dem Kennzeichnung und/oder Nachweis (Cites o. Herkunftsnachweis) fehlt. Egal ob Anhang "A" oder "B".Zwink
Viele Grüße Heike
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#27
Wo Heike Recht hat, hat sie nu mal Recht.
Der Vogel muss bei der Einfuhr nach DE eindeutig gekennzeichnet sein und über eine CITES-Bescheinigung (passend zur Kennzeichnung) verfügen.
Dabei sind schweizerische Vorschriften (weiß nicht, ob die andere haben als wir) völlig egal, weil der Vogel ja nun nach Deutschland kommen soll.
Wie das mit der Ausnahme vom Vermarktungsverbot aussieht, weiß ich in dem Fall nicht, weil es sich um die Einfuhr aus einem Staat handeln würde, der nicht zur EU gehört. Das sollte also auch vorab mit der für Dich zuständigen Behörde abgeklärt werden.

Und es ist egal, wie die entsprechende Behörde tickt, sie ist in in einem solchen Fall, wo die erforderliche Kennzeichnung fehlt, verpflichtet, den Vogel als illegale Einfuhr zu beschlagnahmen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Für das Entfernen des Ringes und das Einsetzen eines Chips braucht man zumindest hier eine Ausnahmegenehmigung der Behörde, die mit ausführlicher Begründung (am Besten gleich mit der Bescheinigung des Tierarztes, dass die Entfernung des Ringes medizinisch notwendig ist) vorher zu beantragen ist.
Ein Ring, der irgendwo auf einer Cites oder einer Herkunftsbescheinigung aufgeklebt ist oder sonstwo aufbewahrt wird, kann nicht eindeutig dem entsprechenden Vogel zugeordnet werden, so dass die Behörde nicht nachvollziehen kann, ob Beides zusammengehört. Effekt bei einer eventuellen Kontrolle wäre wieder die Beschlagnahme des Vogels und die Einleitung des Bußgeldverfahrens.

(11.08.2013, 17:30 )Pico schrieb: Grundsätzlich sollte niemals ein Vogel erworben werden, bei dem Kennzeichnung und/oder Nachweis (Cites o. Herkunftsnachweis) fehlt. Egal ob Anhang "A" oder "B".Zwink

Genau so isses.
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)
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#28
Um mal wieder auf "Harry", oder wie immer der Gute auch heißt, zurückzukommen.
Der Süsse hat ja keine Papiere, sondern "nur" einen geschlossenen Ring (was ja schon mal nicht schlecht ist) und das Tierheim will ihn bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Übernehmenden anmelden.
Was bedeutet das schlußendlich ? Gehört mir der Vogel oder ist diese "Anmeldung" lediglich eine Überlassungs-, Pflegevereinbarung und der Vogel gehört der Behörde ?

Was mich sowieso aufregt, dass manche Behörden kooperativ bis zum Gehtnichtmehr sind (find ich total klasse) und andere Behörden richtige "Paragraphenreiter" sind; da wird jede noch so kleine Dokumentationslücke sanktioniert und nicht zum Wohle der Tiere gedacht.

Ich behaupte, dass der überwiegende Teil der Tierhalter nicht kriminell ist und nur die Vogelhaltung legalisieren will (so wie es sich gehört). Hier wird der Großteil der Tierliebhaber unter Generalverdacht gestellt und man kann es manchen Leuten nicht verdenken, die es sich dreimal überlegen zur Behörde zu gehen. Es werden nämlich nur Tierhalter geprüft, die behördlich bekannt sind, bei den Illegalen sind die Behörden auf Denunnzianten oder den Zufall angewiesen, bis irgendwelche Kontrollen erfolgen. Es ist einfach Mist, weil es Einem die Behörden manchmal so schwer machen, wenn man "ehrlich" ist.

Viele Grüße... ich musste mich einfach mal Auskotzen

humboldt
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#29
hab diesbezüglich gelesen, dass dieses behördliche zeug ja recht neu ist.
mittlerweile muss ja jeder der ein solches (möglicherwiese artengefährdetes ) Tier kauft sich auch bei der Behörde melden muss. Oder gemeldet wird?! Früher war das ja anders, oder?
Und geten somit für "ältere Anschaffungen" auch andere Vorschriften?! Wie beim Studium: Es gilt die Studienordnung, die gültig war als man eingeschrieben wurde...
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#30
Hi,

da bringst Du wohl etwas durcheinander. Zwink

Was die Kennzeichnung und Meldung von Papageien/Kakadus betrifft, so hat sich da in den letzten Jahren nichts geändert.
Änderung gab es all den Jahren nur mit den sogenannten Anhängen; d.h. Vögel die in früheren Jahren unter Anhang "B" gelistet waren, sind mitunter in den Anhang "A" aufgelistet worden.
Heißt mit anderen Worten: "Vom Austerben bedroht".

Die Cites für die sogenannten Anhang "A" Vögel war früher ebenso "blau" wie die der anderen Anhänge. Seit ein paar Jahren ist sie nun "gelb", wo explizit das Vermarktungsverbot aufgehoben wird.
Das gilt aber nur für Nachzuchten und für ehemalige Importvögel, wo lückenlos die Herkunft nachgewiesen werden kann.
Ist dieser Hinweis auf der Cites nicht angekreuzt bzw. verweigert die Behörde dies, so darf der Vogel weder veräußert werden, noch darf mit ihm gezüchtet werden.

Was neu ist und was Du wahrscheinlich meinst, ist die Abschaffung der Psittakoseverordnung.

Das hat nichts mit der Meldung und Registrierung der Vögel zu tun.

Mit Aufhebung der Psittakoseverordung fällt -leider- die Zuchtgenehmigung weg.
Psittakose ist immer noch meldepflichtig
Maßnahmen die früher durchgeführt wurden, fallen weg.

Die Meldung erfolgt beim Amt, wird aber anonym bearbeitet. Da geht es um Statisken. So zumindest handhabt es mein Veterinäramt.

Wegfall der Zuchtgenehmigung heißt aber nicht Wegfall der Handelsgenehmigung.
Wer im großen Stil nachzüchtet und die Jungen verkauft muss eine Handelsnehmigung beantragen.
Ab wann die Handelsnehmigung notwendig ist, auch das entscheidet das zuständige Amt bzw. die Behörde.

Das nur am Rande.Zwink

Nichts desto trotz gelten weiterhin und z.T. sogar noch verschärft die Vorschriften und gesetzlichen Regelungen für Kennzeichnung und Meldepflicht. Zwink
Viele Grüße Heike
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