31.05.2008, 09:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2008, 09:32 von Räuberbande.)
Hallo!
Egal ob man zur Miete oder in einem eigenen Häuschen wohnt, Ärger können die Nachbarn einem bedauerlicherweise überall machen, daher sollte jeder Kakadu- oder auch Papageienliebhaber bei der Anschaffung dieser Tiere bedenken, dass die Vögel die Nachbarn durchaus stören können.
Hier ist übrigens noch eine weitere Linksammlung von Gerichtsurteilen:
http://www.mieterverein-hamburg.de/miete...trecht.htm
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/ur...=16319_393
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/...1_02.phtml
http://www.handaufzucht-und-naturbrut.de...,tag,0.php
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/...2_05.phtml
http://www.nzz.ch/2005/02/11/wo/articleCKLOA.print.html
http://www.mieterbund.de/777.html
@Gitti: Der von Dir zitierte Rechtsstreit ist aus dem Jahre 2000, was Du an dem Aktenzeichen erkennen kannst. Ich kenne die Verahrensdauer solcher Verfahren leider nicht, das Urteil kann also auch im Jahre 2001 oder später ergangen sein. Dies sollte aber über das Aktenzeichen möglich sein zu erfragen. Gegen Kostenerstattung könnt Ihr Euch bzw. Euer Anwalt sich die geschwärzten Urteile übrigens auch von den Gerichten zusenden lassen.
Über den Passus auf der Seite des Mieterbundes habe ich auch nur den Kopf schütteln können. Ich hoffe, sie haben das inzwischen geändert, nachdem sie schon von anderen Haltern darauf hingewiesen worden sind, dass diese Aussage völlig falsch ist.
Egal ob man zur Miete oder in einem eigenen Häuschen wohnt, Ärger können die Nachbarn einem bedauerlicherweise überall machen, daher sollte jeder Kakadu- oder auch Papageienliebhaber bei der Anschaffung dieser Tiere bedenken, dass die Vögel die Nachbarn durchaus stören können.
Hier ist übrigens noch eine weitere Linksammlung von Gerichtsurteilen:
http://www.mieterverein-hamburg.de/miete...trecht.htm
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/ur...=16319_393
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/...1_02.phtml
http://www.handaufzucht-und-naturbrut.de...,tag,0.php
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/...2_05.phtml
http://www.nzz.ch/2005/02/11/wo/articleCKLOA.print.html
http://www.mieterbund.de/777.html
@Gitti: Der von Dir zitierte Rechtsstreit ist aus dem Jahre 2000, was Du an dem Aktenzeichen erkennen kannst. Ich kenne die Verahrensdauer solcher Verfahren leider nicht, das Urteil kann also auch im Jahre 2001 oder später ergangen sein. Dies sollte aber über das Aktenzeichen möglich sein zu erfragen. Gegen Kostenerstattung könnt Ihr Euch bzw. Euer Anwalt sich die geschwärzten Urteile übrigens auch von den Gerichten zusenden lassen.
Über den Passus auf der Seite des Mieterbundes habe ich auch nur den Kopf schütteln können. Ich hoffe, sie haben das inzwischen geändert, nachdem sie schon von anderen Haltern darauf hingewiesen worden sind, dass diese Aussage völlig falsch ist.