01.10.2007, 07:13
Es ist wirklich Fakt dass zwischen einheimischen (ortüblichen) Geräuschen/Tieren und exotischen (nichts ortüblichen) Geräuschen/Tieren in vielen Gerichtsurteilen und/oder Rechtsgrundlagen unterschieden bzw. entschieden wurde/wird.
Da kann der gesunde Menschenverstand noch lange den Kopf schütteln, nutzt leider nichts.
Recht heisst nicht gerecht.
Selbst wenn nun z.b. öffentliches Recht zu Gunsten der Papageien bzw. des Halters entscheidet, kann wiederum privatrechtlich ein böser Nachbarn eine andere richterliche Entscheidung forcieren.
Zum Link von Gitti:
Da kann der gesunde Menschenverstand noch lange den Kopf schütteln, nutzt leider nichts.
Recht heisst nicht gerecht.
Selbst wenn nun z.b. öffentliches Recht zu Gunsten der Papageien bzw. des Halters entscheidet, kann wiederum privatrechtlich ein böser Nachbarn eine andere richterliche Entscheidung forcieren.
Zum Link von Gitti:
Zitat: die löbliche Ausnahme: der Molukkenkakadu.. bisher glaubte ich so eine "löbliche Ausnahme, sprich Molukkenkakadu" zu haben, aber es muss sich nach dieser Beschreibung nun doch um eine andere Art handeln die hier bei mir sitzt
Gruss aus der Schweiz von
Inge
Inge