31.05.2010, 10:12
naja,
also aus DIESEN §§ ist auch mit bösestem Willen keine Begründung GEGEN kontrolliert freifliegende nicht-einheimische Vögel abzuleiten.
LG
Mechthild
also aus DIESEN §§ ist auch mit bösestem Willen keine Begründung GEGEN kontrolliert freifliegende nicht-einheimische Vögel abzuleiten.
LG
Mechthild
"für das, was Du gehegt hast, bist Du Dein Leben lang verantwortlich..."
Antoine de Saint Exupèry
Antoine de Saint Exupèry