30.05.2010, 14:43
Zitat:Aber bevor man sich an die Arbeit macht dies umzusetzen (Training u. s.w.), sollte vorab eine Anfrage beim zuständigen Amt gestellt werden.
Freiflug „könnte“ einem Genehmigungsverfahren unterliegen, wobei u. a. eine Öffentliche Interesse im Einzelfall zu prüfen ist.
Weiß nicht, ob dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
welches "Amt" soll denn da zuständig sein?
und warum soll ich -quasi in "vorauseilendem Gehorsam" - ein "Amt" auf den Gedanken bringen, meine persönliche Freiheit (die in D ja immer mehr eingeengt wird, ohne daß wesentlicher Widerstand geleistet wird) willkürlich einzuschränken???
wenn mir jemand verbieten will, meinen Vögeln Freiflug zu geben, soll er kommen und mir die rechtlichen Grundlagen für dieses Verbot zeigen, nicht umgekehrt...
ist die Meinung einer "Alt-68erin"
LG
Mechthild
"für das, was Du gehegt hast, bist Du Dein Leben lang verantwortlich..."
Antoine de Saint Exupèry
Antoine de Saint Exupèry