30.05.2010, 20:22
ja Mechthild, in einigen Dingen gebe ich dir auch recht.
Auch die Vorstellung des Freifluges ist sehr reizvoll und sicher macht es immer Sinn mit seinen Tieren zu arbeiten, jedoch würde ich persönlich vor Umsetzung (freies Fliegen in der Natur) bei der Naturschutzbehörde nachfragen.
Es ist schon vorgekommen, dass dies eine sehr teure und nervenaufreibende Angelegenheit werden kann, wenn keine Genehmigung dessen vorliegt. Mitunter kann damit eine Beschlagnahmung der Tiere begründet werden.
Im Genehmigungsverfahren wird auch zwischen öffentliche Interesse (w.z.B. Aufklärung der Öffentlichkeit) sowie die Einzelinteresse des Halters berücksichtigt.
Ich meine zu glauben, es sind die §§ 42/43 BNatSchG, die dies regeln.
Ob man nachfragt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Sollte auch nur ein Hinweis sein.
Bei uns ist eine Ausnahmegenehmigung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, eher unmöglich.
LG Petra
Auch die Vorstellung des Freifluges ist sehr reizvoll und sicher macht es immer Sinn mit seinen Tieren zu arbeiten, jedoch würde ich persönlich vor Umsetzung (freies Fliegen in der Natur) bei der Naturschutzbehörde nachfragen.
Es ist schon vorgekommen, dass dies eine sehr teure und nervenaufreibende Angelegenheit werden kann, wenn keine Genehmigung dessen vorliegt. Mitunter kann damit eine Beschlagnahmung der Tiere begründet werden.
Im Genehmigungsverfahren wird auch zwischen öffentliche Interesse (w.z.B. Aufklärung der Öffentlichkeit) sowie die Einzelinteresse des Halters berücksichtigt.
Ich meine zu glauben, es sind die §§ 42/43 BNatSchG, die dies regeln.
Ob man nachfragt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Sollte auch nur ein Hinweis sein.
Bei uns ist eine Ausnahmegenehmigung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, eher unmöglich.
LG Petra