18.01.2016, 12:44
Hallo und willkommen im Forum.
Tja, leider hat sich die Threaderstellerin genau über diesem Forenteil nie mehr gemeldet. Wäre vielleicht was gewesen.
Was ich noch erläutern möchte ist bezüglich Schutzvertrag was wichtiges. Denn dieser ist ungültig wenn Du Geld für Ronja verlangst. In diesem Fall ist es nämlich ein regulärer Kauf und der Käufer an keinen Schutzvertrag gebunden. Der kann mit dem Vogel machen was er will. Stammt nicht von mir, so ist die Rechtsprechung.
Ich würde Dir empfehlen das anders zu handhaben. Gib Ronja nur zur Pflege ab, unentgeldlich. Auch lebenslänglich wenn gewünscht. Mit Pflegevertrag und ebenso vertraglich vereinbarten Kontrollen wobei das Recht besteht Ronja wenn die Haltung nicht in Ordnung ist wieder zurück zu nehmen. Mit der Maßgabe daß der Pflegende für alle Kosten Ronja betreffend aufkommt. Die Citesbescheinigung bleibt bei Dir. Denn wer die hat ist der Besitzer.
Weiter wäre empfehlenswert solch einen Pflegevertrag von einem Rechtsanwalt, am besten von einem Fachanwalt für Vertragsrecht, aufsetzen zu lassen.
Selbstverständlich sollst Du Dir die neue Heimat von Ronja genau ansehen. Ich würde sie selber hin bringen und mal beobachten wie sie sich macht.
Es wäre sicherlich auch nicht schlecht wenn Du mitteilen würdest wo ihr wohnt. Von z.B. Hamburg bis zum Bodensee ist doch arg weit.
Tja, leider hat sich die Threaderstellerin genau über diesem Forenteil nie mehr gemeldet. Wäre vielleicht was gewesen.
Was ich noch erläutern möchte ist bezüglich Schutzvertrag was wichtiges. Denn dieser ist ungültig wenn Du Geld für Ronja verlangst. In diesem Fall ist es nämlich ein regulärer Kauf und der Käufer an keinen Schutzvertrag gebunden. Der kann mit dem Vogel machen was er will. Stammt nicht von mir, so ist die Rechtsprechung.
Ich würde Dir empfehlen das anders zu handhaben. Gib Ronja nur zur Pflege ab, unentgeldlich. Auch lebenslänglich wenn gewünscht. Mit Pflegevertrag und ebenso vertraglich vereinbarten Kontrollen wobei das Recht besteht Ronja wenn die Haltung nicht in Ordnung ist wieder zurück zu nehmen. Mit der Maßgabe daß der Pflegende für alle Kosten Ronja betreffend aufkommt. Die Citesbescheinigung bleibt bei Dir. Denn wer die hat ist der Besitzer.
Weiter wäre empfehlenswert solch einen Pflegevertrag von einem Rechtsanwalt, am besten von einem Fachanwalt für Vertragsrecht, aufsetzen zu lassen.
Selbstverständlich sollst Du Dir die neue Heimat von Ronja genau ansehen. Ich würde sie selber hin bringen und mal beobachten wie sie sich macht.
Es wäre sicherlich auch nicht schlecht wenn Du mitteilen würdest wo ihr wohnt. Von z.B. Hamburg bis zum Bodensee ist doch arg weit.
Viele Grüße, Alfred