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Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit?
#12
Hi,
das hilft Dir in dieser Situation alles wenig ? Amtsbeschwerde ? Laß Dir doch die ordnungsgemäße Führung von Deinem "alten" zuständigen Amt bestätigen oder verlange eine externe Prüfung. Es gibt bestimmt etwas gegen Mißbrauch durch Unwissenheit. Hattest Du einen guten Kontakt zu Deiner früheren Behörde? Bitte diese um Mithilfe!
Ich wünschte sehr, das solch gefährlichen Fachnullen nicht so viel Macht in den Händen hielten. Aber wehr Dich dagegen!! Es sind nicht alle Behörden gleich senil, einige sind sehr informiert und auch gewillt zu helfen.
Gruß Regina
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RE: Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit? - von jerry - 13.03.2008, 06:20

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