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Urteil - Tierschutzexempel (Hund) in der Schweiz
#1
Lest mal hier, ich finde die Staatanwältin Christine Zumsteg aus unserem Kanton Aargau hat super gehandelt und der Richter hat in vollem Umfang die von Ihr beantragte Strafe verhängt.

http://www.az-online.ch/pages/index.cfm?...ub=0&sda=1

Gruss aus der Schweiz von
Inge
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#2
Hallo Inge,


das ist super!!! Endlich mal eine angemessene Strafe für Tierquälerei!!


Diese Staatsanwältin ist mir sehr sympatisch obwohl ich sie nicht kenne.


Grüssli Noelle
Grüessli Et, Floh, Wendi,Bandit,Sina, Snowi und Noelle

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#3
Hallo Inge,

leider funktioniert der Link nicht mehr bzw. führt zu einem andere Bericht. Man kann ihn aber finden, in dem man unter Service -> AZ-Archiv -> Textarchiv und dann in die Suchfunktion "Zumsteg" eingibt.
Allerdings sind auch diese Artikel dann nach 7 Tagen verschwunden und nur noch gegen Bezahlung erhältlich (leider nur als Privatnutzer - nicht fürs Netz).
Habs also mal gespeichert, aber eben nur zum privaten Nutzen - wer es haben will, dem kann ich es als Word-Dokument zuschicken.

Solche Fälle sollte man eigentlich öffentlich machen dürfen- Solche Leute müßte man öffentlich anprangern dürfen. Schlimm genug, dass Tiere immer darunter leiden müssen.
LG
Vicky
___________________________
Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber - nicht alle ein Rückgrat.......!
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#4
Hallo Vicky

diese Artikel online aus Zeitungen bzw. Zeitschriften, ja leider sind diese nach kurzer Zeit weg, hatte es neulich schon bei einem Artikel aus der Tierwelt von Lepperhoff feststellen müssen.
Schade drum, denn ab und zu gibts ja auch im kleinen Ländle Schweiz ganz interessante Berichte.

Nur, wenn ich einen Link direkt setze ist das rechtlich ok (denke ich) - aber wenn ich das Teil speichere/kopiere und dann veröffentliche - z.B. hier im Forum - ich glaube das ist dann Verletzung des Copyright. Oder? Kopfkratz
Gruss aus der Schweiz von
Inge
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