triton schrieb:Hallo,
aus gegebenem Anlaß mal eine Frage:
Weiß jemand wie das mit der Einreise in die Schweiz mittlerweile ist?
Bis vor kurzem durfte man keinen Anhang Vogel einführen, es sei denn, man hat eine hochoffizielle Einladung, Einfuhrpapiere, Ausfuhrpapiere.... kurzum, vergiß es.
Hat sich da vielleicht etwas geändert?
Warum vergiss es?

Es geht - halt "ordentlich", wie sich das auch gehört zum Schutze der Papageien/Vögel.

Was möchstest Du denn? Einfuhr von D nach CH für immer oder für Urlaubszwecke, d.h. Einfuhr (oder Durchfuhr z.B. nach Italien) für einen bestimmten Zeitraum oder Einfuhr für immer?
Je nachdem gibts verschiedene Verfahren, Papiere, eigentlich alles einfach und logisch, mit ein bissl Telefon und schriftlichem Antrag verbunden.
Also Dein "vergiss es" kann ich so nicht stehen lassen, ich habe einen Teil meiner Papageien 2002 von D in die Schweiz eingeführt, 2003 und 2005 kamen nochmal 2 Kakadus von Deutschland zu mir.
Und ich weiss Vogelhalter aus dem grenznahen Deutschland welche mit Ihren Graupapageien hier in CH zum vogelkundigen Tierarzt gehen, also hin und her über die Grenze - mit nem "Urlaubsschein" (gültig meist für ca. 6 Monate und berechtigt zum mehrmaligen Grenzübertritt, ausgestellt von Bundesamt für Veterinärwesen in Bern).
Da steht einiges zur Einfuhr von Papageien:
http://www.bvet.admin.ch/einfuhr/00243/0...ml?lang=de
Gruss aus der Schweiz von
Inge
Inge